Citat:
Ursprungligen postat av quark
Det är en gåta hur han kommer fram till sina slutsatser. Nu läste jag inte allt, men han har klara problem med att sopa undan mattan ordet "Vergasungskeller" - det är ett olöst problem för honom.
Det finns inget Vergasungskellerproblem, har du verkligen inte stött på diskussioner om den termen förut? Läser du aldrig texter som det länkas till?
http://vho.org/cgi-bin/perlfect/sear...no370-375.html
Citat:
"---Bekanntlich hat schon vor Pressac die offizielle Geschichtsschreibung den Begriff »Vergasungskeller«, der im zuvor zitierten Brief Bischoffs an Kammler vom 29. Januar 1943 auftaucht, als Indiz, wenn nicht gar als Beweis für die Existenz einer Menschentötungsgaskammer im Krematorium II eingestuft. Uns interessiert hier in erster Linie der Zusammenhang, in dem dieser Ausdruck erscheint, sowie die Bedeutung des ganzen Satzes.
Bischoff schreibt, es sei aufgrund des Frostes nicht möglich gewesen die Eisenbetondecke des Leichenkellers zu entschalen, doch dies sei nicht wichtig, weil »hierfür« der »Vergasungskeller« verwendet werden könne. In der Praxis konnte diesem Schreiben zufolge der »Vergasungskeller« also die Funktion des Leichenkeller 2 erfüllen.
Wenn man nun davon ausgeht, daß der Leichenkeller 2 als Auskleideraum für die Opfer und der »Vergasungskeller« als Gaskammer diente, wie konnte da eine Gaskammer zugleich als Auskleideraum Verwendung finden?
Man könnte hier einwenden, die Gaskammer habe gleichzeitig als Entkleidungsraum dienen können, doch warum ließ die Zentralbauleitung dann angeblich, wie uns Tauber und Pressac versichern, vor dem Krematorium eine Baracke als Entkleidungsraum für die Opfer bauen?
Es gilt zu unterstreichen, daß das im Bischoff-Brief zur Sprache gebrachte Problem strikt provisorischer Art und nur solange von Belang war, als der "Leichenkeller 2" noch nicht in Betrieb genommen werden konnte. Am 29. Januar 1943 und an den darauffolgenden Tagen konnte der »Vergasungskeller« »hierfür« - also als Leichenkeller - benutzt werden. Doch zu jenem Zeitpunkt hatte, wie Bischoff in seinem zuvor erwähnten Brief hervorhebt, die Firma Topf »infolge Waggonsperre« die »Be- und Entlüftungsanlage« noch nicht geliefert, und der »Vergasungskeller« konnte darum unter keinen Umständen als Menschentötungsgaskammern Verwendung finden.
Diese Deutung, derzufolge ein als normale hygienisch-sanitäre Installation geplantes und gebautes Krematorium nachträglich in eine Tötungsanlage umgewandelt worden sein soll, was die Möglichkeit zur Aufbahrung der Leichen in den Leichenkammern sowie ihre anschließende Einäscherung in den Öfen ausschloß, ist somit a fortiori sinnlos: Wenn die Gaskammer mangels einer Be- und Entlüftungsanlage nicht funktionsfähig war, warum sollte man die Opfer dann noch sich ausziehen lassen? Und was für Opfer eigentlich, wenn doch niemand vergast werden konnte?
Fassen wir zusammen: Die Opfer konnten sich im Leichenkeller 2 nicht entkleiden, weil dieser Raum nicht benutzbar war; sie konnten sich zwar im »Vergasungskeller« ausziehen, doch weder dort noch im Leichenkeller 2 vergast werden.
Somit ist vollkommen klar, daß der Bischoff-Brief ganz anders gedeutet werden muß: Der Leichenkeller 2 konnte nicht als Leichenkammer bzw. Entkleidungsraum für die eines "natürlichen" Todes gestorbenen, registrierten Häftlinge dienen, weil er noch nicht einsatzfähig war, doch war dies nicht weiter von Bedeutung, weil die Leichen im »Vergasungskeller« entkleidet und aufbewahrt werden konnten. Nun heißt es aber noch klären, warum der Leichenkeller 1 als »Vergasungskeller« bezeichnet wurde.
Die angeblichen kriminellen Umgestaltungen des Kellergeschosses im Krematorium II begannen zu einer Zeit, während der die im Juli 1942 in Birkenau ausgebrochene Fleckfieberepidemie noch keineswegs unter Kontrolle gebracht war. Die Sterblichkeit unter den Gefangenen wies zwar eine unverkennbar sinkende Tendenz auf, war jedoch weiter sehr hoch: Im August waren etwa 8.600 Sterbefälle zu verzeichnen gewesen, im September rund 7.400, im Oktober ungefähr 4.500, im November ca. 4.100, im Dezember rund 4.600 und im Januar etwa 4.500.[25]
Im Verlauf des Januar 1943 flackerte die Fleckfieberepidemie wieder auf; sie nahm in den ersten zehn Februartagen derart alarmierende Ausmaße an, daß sich SS-Brigadeführer Richard Glücks, Leiter der Amtsgruppe D des SS-WVHA, zum Ergreifen drastischer Maßnahmen genötigt sah. Dies geht aus einem Brief Bischoffs an Kammler vom 12. Februar 1943 zum Thema »Ansteigen von Fleckfiebererkrankungen« hervor:[35]
»Jnfolge [sic] starken Ansteigens von Fleckfiebererkrankungen bei der Wachtruppe wurde am 9. Februar 1943 durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks die totale Lagersperre über das K.L. Auschwitz verhängt. Jm Zusammenhang damit werden seit dem 11.2.43 sämtliche Häftlinge entwest und dürfen das Lager nicht verlassen, was zu Folge hat, daß die Bauwerke, an denen vorwiegend Häftlinge eingesetzt waren, stillgelegt werden mußten. Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird durch die Zentralbauleitung gemeldet.«---
Kehren wir zum »Vergasungskeller« zurück. Vor dem Hintergrund der oben geschilderten dramatischen hygienisch-sanitären Lage ist die vernünftigste Erklärung jene, daß die SS-Behörden Ende Januar als Ersatz für die infolge der Feuersbrunst ausgefallenen Entwesungsanlagen die Einrichtung einer provisorischen Blausäuregaskammer im Leichenkeller 1 des Krematorium II planten. Als »Vergasungskeller« bezeichnete man das Lokal offenbar, weil die Blausäuregaskammern in den BW 5a und 5b auch »Vergasungsraum« genannt wurden.[36]
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http://vho.org/cgi-bin/perlfect/sear...WSmythos4.html
Citat:
"---Dieses Dokument ist -- soweit ich sehe -- das einzige, in dem der Begriff "Vergasung" im Zusammenhang mit dem Krematoriumsbau auftaucht. Allerdings ist ihm nicht eindeutig zu entnehmen, ob der erwähnte "Vergasungskeller" überhaupt ein Teil des Krematoriums war oder ob er in einem anderen Gebäude lag. Die angeblichen Judenvergasungen sollen allen Berichten zufolge innerhalb der Krematorien stattgefunden haben. Da zudem von einem "Vergasungskeller" und nicht von einer "Gaskammer" die Rede ist, kann es sich eigentlich schon aus diesem Grunde nicht um einen der Räume gehandelt haben, die der Vernichtung von [71] Menschen gedient haben sollen und stets nur unter der Bezeichnung "Gaskammer" bekannt sind. Es ist insoweit bezeichnend, daß das Wort "Vergasungskeller" in der in den Nürnberger Prozessen verwendeten englischen Übersetzung des Dokuments -- wie Butz feststellte (70) -- in "gas chamber" (Gaskammer) umgefälscht wurde! Kein Wunder also, daß es später auch in der deutschsprachigen Literatur entgegen dem eigentlichen Wortlaut in diesem Sinne interpretiert wurde und wird.
Welchem Zweck dieser Raum tatsächlich diente, dafür gibt Butz eine interessante Erklärung. Seinen Feststellungen nach werden seit jeher alle Krematoriumsöfen -- sowohl die öl- wie auch die kohlebefeuerten gasbeheizt, indem man das Brennmaterial zunächst in einen gasförmigen Zustand bringt und erst dann der Feuerstelle zuführt. Der Raum, in dem das geschieht, ist der "Vergasungsraum" bzw. "Vergasungskeller". Er hat mitmithin nichts mit der "Vergasung" von Menschen zu tun (71).
Es bietet sich aber auch die Erklärung an, daß mit diesem Raum ein Desinfektionsraum für Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke gemeint war, die es in allen deutschen KL gab. Zu dieser sogenannten Entwesung wurde stets das angeblich auch zur Judenvernichtung bestimmte Blausäuregas Zyklon B verwendet.
Auf keinen Fall jedoch handelte es sich bei dem erwähnten "Vergasungskeller" um eine der sagenhaften "Gaskammern" zur Judenvernichtung. Denn diese waren -- soweit sie unter der Erde gelegen haben sollen (72) -- mit den unterirdischen Leichenkellern der Krematorien identisch. Dem in Rede stehenden Dokument zufolge waren aber "Leichenkeller" und "Vergasungskeller" verschiedene Räume. Die Identität von "Leichenkeller" und "Gaskammer" ergibt ein Vergleich des im polnischen Auschwitz-Museum gezeigten Modells eines Krematoriums mit dem zugehörigen Bauplan, der allerdings der Offentlichkeit bisher vorenthalten wurde und bis zum heutigen Tage im Archiv des AuschwitzMuseums "schlummert". Er ist dort unter der Nr. 519 archiviert. Durch glückliche Umstände bin ich in den Besitz einer Fotokopie dieses Bauplans der Krematorien II und III gelangt (73). Ich werde darauf weiter unten noch einmal zurückkommen.
Da das soeben behandelte Dokument aus den Bauakten der Krematorien das einzige ist, das überhaupt den Begriff "Vergasung" enthält, läßt sich schon jetzt feststellen, daß es für die These, die "Gaskammern" seien Teile der Krematorien gewesen, keinen dokumentarischen Beleg gibt. Aber auch die weitere These der Auschwitz-Mythologisten, der Bau der Krematorien in Birkenau sei deshalb erforderlich geworden, weil anders die täglich in die Tausende gehenden Gasleichen nicht [72] hätten beseitigt werden können, findet in den Krematoriumsdokumenten keine Stütze. Es ist danach nicht nur fraglich, seit wann und wie lange die Birkenauer Krematorien -- oder das Birkenauer Krematorium? -- in Betrieb waren, sondern sie geben auch -- mit Ausnahme eines höchst zweifelhaften Dokuments -- keine Auskunft über die tatsächliche Verbrennungskapazität der einzelnen Krematorien. Hierüber lassen sich nur anhand gewisser Anhaltspunkte Vermutungen anstellen, die aber weit entfernt von den in der Literatur vielfach behaupteten Verbrennungskapazitäten sind.---"
Samuel Crowells analys har också tidigare refererats till:
http://vho.org/cgi-bin/perlfect/sear...ll284-330.html
Citat:
Resten av tramset har jag inte tid med nu.
Who gives a fuck?